Fortentwicklung der Dreijahreslösung bei Fernwärmelieferungsverhältnissen im Falle eines vom Kunden langjährig nicht weiter verfolgten Widerspruchs gegen Preiserhöhungen
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenVIII ZR 165/21
In diesem Urteil wird geklärt, wie sich Widersprüche von Kunden gegen Preiserhöhungen bei Fernwärme auf die Zahlungsansprüche auswirken. Es wird erklärt, dass ein Widerspruch gegen eine Preiserhöhung nach drei Jahren seine Wirkung verlieren kann, wenn der Kunde nicht nach dieser Zeit erneut klar macht, dass er an seinem Widerspruch festhält.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.