Betreuungssache: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen im Verfahren der Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum14.06.2023
- AktenzeichenXII ZB 43/23
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob ein Bevollmächtigter auch nach dem Tod einer Person einen Antrag stellen kann, um die Rechtswidrigkeit einer Betreuung festzustellen. Das Gericht hat entschieden, dass dies nicht möglich ist, da die Rechtsfähigkeit mit dem Tod endet.
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