Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel: Aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger als allgemeinkundige Tatsache
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.05.2023
- AktenzeichenVII ZB 69/21
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die offizielle Eintragung einer Verschmelzung von zwei Firmen im Handelsregister allgemein bekannt ist. Es ging darum, dass die Antragstellerin, die nach der Fusion entstanden ist, rechtliche Dokumente anfordern wollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.