Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum15.06.2023
- AktenzeichenIII ZR 178/22
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob eine Forderung aus einem vorherigen Verfall von Vermögenswerten gegen einen Entschädigungsanspruch aufgerechnet werden kann. Der Kläger beansprucht Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen, aber das beklagte Land hat damit aufgerechnet, was rechtlich erlaubt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26