Vollstreckungsverbot bei Vollziehung eines Vermögensarrestes
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum06.07.2023
- AktenzeichenV ZB 68/22
In diesem Urteil wird geklärt, dass ein Vollstreckungsverbot, das normalerweise für andere Gläubiger gilt, nicht auf Vermögensarrest (eine Art Sicherungsmaßnahme) anwendbar ist. Das bedeutet, dass trotz eines laufenden Vermögensarrests mehrere Sicherungshypotheken auf ein Grundstück eingetragen werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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