Erneuerbare Energien: Verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten für Strom bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage - Anschlusskonkurrenz
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum21.03.2023
- AktenzeichenXIII ZR 2/20
In diesem Urteil wird entschieden, dass Betreiber von Stromanlagen aus erneuerbaren Energien Einspeisekapazitäten reservieren können, bevor die Anlage fertig gebaut ist. Das bedeutet, dass auch eine frühere Baugenehmigung eines anderen Betreibers nicht immer einen Anschluss an das Stromnetz garantiert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.