Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung: Durchführung der Anhörung des Betroffenen durch ein Kammermitglied
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.07.2023
- AktenzeichenXII ZB 139/23
In diesem Urteil geht es um die Verlängerung der geschlossenen Unterbringung einer Person mit psychischen Erkrankungen. Das Gericht hat entschieden, dass der Betroffene nicht selbst eine Beschwerde einlegen muss, wenn andere im Interesse von ihm handeln.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.