Adhäsionsverfahren: Geltendmachung eines fremden Anspruchs im eigenen Namen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2023
- Aktenzeichen6 StR 495/23
In diesem Urteil wird erklärt, dass jemand einen Anspruch für eine andere Person geltend machen kann, wenn er von dieser dazu autorisiert wurde. Dies passiert im sogenannten Adhäsionsverfahren, wo direkt im Strafprozess auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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