Notwendigkeit der Angabe der Einlassung eines Einziehungsbeteiligten in den Urteilsgründen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2025
- Aktenzeichen1 StR 505/25
In diesem Urteil geht es um die rechtlichen Vorgaben zur Einziehung von Gegenständen, die im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen. Ein Gericht hat einen Pkw eingezogen, der für Drogengeschäfte genutzt wurde, und es wurde festgestellt, dass die Einlassung einer Betroffenen in den Urteilsgründen fehlen sollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.