Notarkostensache: Geschäftswert bei der Beurkundung von güterrechtlichen Vereinbarungen
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum19.04.2023
- AktenzeichenXII ZB 234/22
In diesem Fall wurde ein Streit über die Kosten eines Ehevertrags geklärt, der von einem Notar beurkundet wurde. Der Antragsteller war mit der Rechnung des Notars für die Beurkundung eines neuen Ehevertrags, der Gütertrennung vereinbarte, unzufrieden.
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