Internet-Werbung für Stromlieferverträge mit Tarifrechner: Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen ein Energieversorgungsunternehmen wegen unzureichender Kundeninformation über die Art und Weise der Tarifberechnung zum Prozentsatz einer sogenannten Ausgleichsmenge bei Verwendung von Doppeltarifzählern - Doppeltarifzähler II
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum27.03.2025
- AktenzeichenI ZR 65/22
In diesem Urteil geht es um eine Klage gegen ein Energieversorgungsunternehmen. Der Kläger sagt, dass die Kunden nicht ausreichend informiert sind, wie sich die Preise für Stromtarife berechnen, besonders wenn ein Doppeltarifzähler verwendet wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.