Festsetzung der Erlösobergrenze durch Bundesnetzagentur: Behandlung eines Kapitalverrechnungspostens als Abzugskapital - Kapitalverrechnungsposten
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum19.12.2023
- AktenzeichenEnVR 9/21
In diesem Fall geht es um die Regelung der Erlösobergrenze für ein Unternehmen, das ein Gasverteilernetz betreibt. Die Bundesnetzagentur hatte ursprünglich einen passiven Kapitalverrechnungsposten anders bewertet, was der Bundesgerichthof nun überprüft hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die in einem Insolvenzplan vorgesehene (treuhänderische) Abtretung von Forderungen der Masse an einen Sachwalter oder dessen Berufsausübungsgesellscha
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 50/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 41/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 36/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 20/23