1. Ein Einfamilienhaus, das auf der Grundlage eines Erbbaurechts gemäß § 1 Abs. 1 ErbbauRG errichtet worden ist, ist ein Einfamilienhaus im Sinne von
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum16.07.2026
- AktenzeichenI ZR 223/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Einfamilienhaus, das auf einem Erbbaurecht basiert, als Einfamilienhaus im rechtlichen Sinne gilt. Zudem ging es um den Anspruch eines Maklers auf Zahlung einer Provision, nachdem er einen Maklervertrag abgeschlossen hatte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.