(Befugnis durch § 6b Abs. 6 EnWG zur Fristübersendungskonkretisierung - Prüfungsbericht)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum19.12.2023
- AktenzeichenEnVR 50/21
In diesem Urteil geht es darum, ob die Bundesnetzagentur die Frist zur Einreichung von Prüfungsberichten für Jahresabschlüsse von Energieunternehmen konkretisieren kann. Der Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Bundesnetzagentur dazu keine Befugnis hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.