Die vom Kfz-Kaskoversicherer gemäß Ziff. A.2.6.2 AKB zu erstattenden "für die Reparatur erforderlichen Kosten" umfassen grundsätzlich keine unberechti
- ArtUrteil
- BrancheVers consumer
- Datum09.09.2026
- AktenzeichenIV ZR 235/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass Kfz-Kaskoversicherer nicht alle Reparaturkosten erstatten müssen. Einige Rechnungspositionen, die überflüssig oder unangemessen sind, fallen nicht unter die Kosten, die die Versicherung übernehmen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.