1. Einem Innenregress der nach außen haftenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen den gemäß § 13a Abs. 1 HmbPsychKG mit der Aufgabe des Vollzug
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum10.09.2026
- AktenzeichenIII ZR 237/25
In diesem Urteil geht es um die Haftung von privaten Krankenhausträgern, die mit der Unterbringung psychisch kranker Personen beauftragt sind. Hier wird entschieden, dass für die Haftung dieser Träger eine gesetzliche Grundlage notwendig ist und dass einfache Fahrlässigkeit nicht automatisch zur Haftung führt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.