Neubeginn der Verjährung bei Wiederaufnahme des Verfahrens
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 12/23
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Strafurteil die Frist zur Verfolgung von Straftaten beendet, wenn das Verfahren wieder aufgenommen wird. Wenn jemand nach einem Freispruch erneut angeklagt wird, beginnt die Verjährungsfrist neu.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.