Strafverfahren: Voraussetzung der Anordnung einer Funkzellenabfrage; Beweisverwertungsverbot
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- Aktenzeichen2 StR 171/23
In diesem Urteil geht es um die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Funkzellenabfrage, die von der Polizei genutzt wird, um den Standort von Personen zu bestimmen. Solch eine Abfrage ist nur erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine besonders schwere Straftat begangen hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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