Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Einreichung elektronischer Dokumente
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum01.06.2023
- AktenzeichenI ZB 80/22
Die Staatsanwaltschaft muss bei der Vollstreckung von Wertersatzeinziehungen, das sind Geldforderungen aus Urteilen, elektronische Dokumente einreichen. Ein gerichtlicher Beschluss bestätigte, dass sie dies nicht in Papierform tun kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.