Verurteilung wegen Bankrotts; Einziehung von Taterträgen
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum14.06.2023
- Aktenzeichen1 StR 327/22
In diesem Fall wurde ein Mann wegen vorsätzlichem Bankrott, Betrugs, Subventionsbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt. Er hatte versucht, Gläubiger an den Vermögenswerten seiner Unternehmen zu hindern, indem er diese in einer Weise übertrug und versteckte, die nicht rechtmäßig war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26