Jugendstrafverfahren wegen Vergewaltigung: Gestattung einer Verwertung früherer Aussagen in einzelnen Vernehmungen trotz Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum18.10.2023
- Aktenzeichen1 StR 222/23
In diesem Urteil ging es um ein Jugendstrafverfahren wegen Vergewaltigung. Es wurde entschieden, dass ein Zeuge, der sein Zeugnisverweigerungsrecht ausübt, keine früheren Aussagen nur teilweise zur Verfügung stellen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26