1. Unverzichtbare Voraussetzung einer durch § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ermöglichten Strafrahmenverschiebung ist, dass der Aufklärungshelfer eine r
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum17.06.2026
- Aktenzeichen5 StR 538/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter keine mildere Strafe bekommt, weil sein Mittäter bereits verstorben ist. Er konnte keine neue Information liefern, die zu einer Strafe für den Verstorbenen führen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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