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Spezialitätsgrundsatz im Rahmen des Europäischen Haftbefehls

In diesem Urteil geht es um den sogenannten Spezialitätsgrundsatz im Rahmen des Europäischen Haftbefehls. Der Grundsatz besagt, dass eine Person, die von einem anderen Land ausgeliefert wurde, nur für die Straftaten bestraft werden kann, die im Auslieferungsbeschluss aufgeführt sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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