Eingehungsbetrug beim elektronischen Lastschriftverfahren
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.10.2023
- Aktenzeichen6 StR 258/23
In diesem Urteil geht es um einen Mann, der ein Zahlungssystem missbraucht hat, um Geld zu stehlen. Er hat bei den Vertragsverhandlungen gegenüber der Firma, die ihm das System zur Verfügung stellte, falsch gesagt, wie er es nutzen will.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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