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BGH, Beschluss vom 2023-09-06 - 5 StR 215/23

In diesem Fall geht es um einen Angeklagten, der wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung über seine Berufung vorgeführt werden muss, weil es keine besonderen Gründe dafür gibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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