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BGH, Beschluss vom 2023-09-26 - 2 StR 206/23

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil eines Landgerichts in Bonn aufgehoben, wo ein Angeklagter wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt wurde. Das Gericht stellte fest, dass es nicht ausreichend belegbar war, dass der Angeklagte seinen Plan, Geld zu erpressen, tatsächlich aufgegeben hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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