BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - 3 StR 221/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2023
- Aktenzeichen3 StR 221/23
In diesem Urteil hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass der Angeklagte seine Revision, also die Überprüfung eines vorherigen Urteils, wieder einreichen konnte, nachdem er eine Frist versäumt hatte. Die Revision selbst wurde jedoch als unbegründet abgelehnt, da kein Fehler zugunsten des Angeklagten festgestellt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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