BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 4 StR 206/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.12.2023
- Aktenzeichen4 StR 206/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, nur einen Teil von 27 € seiner Taterträge einziehen muss. Der Rest von 250 € wird nicht eingezogen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl