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BGH, Beschluss vom 2023-12-12 - 4 StR 206/23

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass ein Angeklagter, der wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, nur einen Teil von 27 € seiner Taterträge einziehen muss. Der Rest von 250 € wird nicht eingezogen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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