BGH, Beschluss vom 2023-10-05 - 3 StR 227/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.10.2023
- Aktenzeichen3 StR 227/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Antrag eines Angeklagten auf Wiederherstellung des früheren Standes abgelehnt, weil er die Frist zur Begründung seiner Revision nicht versäumt hat. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz wurde ebenfalls verworfen.
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