BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 3 StR 280/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.01.2024
- Aktenzeichen3 StR 280/23
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass der Angeklagte nicht zur Revisionshauptverhandlung gebracht wird. Der Angeklagte wurde zuvor wegen Vollrauschs und Unterschlagung verurteilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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