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BGH, Beschluss vom 2023-11-28 - 3 StR 395/23

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil wegen Körperverletzung abgelehnt wurde. Der Angeklagte hatte auf Rechtsmittelverzicht verzichtet, was bedeutet, dass er gegen das Urteil nichts mehr unternehmen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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