BGH, Beschluss vom 2024-01-02 - 5 StR 493/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.01.2024
- Aktenzeichen5 StR 493/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zeit, die der Angeklagte in Belgien im Gefängnis verbracht hat, auf seine Strafe in Deutschland angerechnet wird. Außerdem muss der Angeklagte zusammen mit seinen Mittätern für das Geld, das sie gestohlen haben, haften.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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