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Vollstreckungshindernis aufgrund Verstoßes gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz

In diesem Urteil hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag verurteilt. Aufgrund eines Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz, der die Auslieferung regelt, kann die Gesamtstrafe nicht vollstreckt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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