Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an einen Bandenhandel
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum08.11.2023
- Aktenzeichen2 StR 418/23
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen bandenmäßigem Handel mit Drogen verurteilt. Das Gericht hat jedoch festgestellt, dass ein bestimmter Vorfall nicht als Bandenhandel zählt und hat deswegen den Schuldspruch geändert.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - StB 47/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 258/26
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - 6 StR 226/26
- BGH, Urteil vom 2026-07-16 - 5 StR 125/26