BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - 1 StR 224/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.11.2023
- Aktenzeichen1 StR 224/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionsanträge eines Nebenklägers gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz für unzulässig erklärt. Es ging um mehrere Angeklagte, die wegen schwerer Verbrechen, wie räuberischer Erpressung und Körperverletzung, verurteilt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl