BGH, Beschluss vom 2026-04-22 - 5 StR 670/25
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum22.04.2026
- Aktenzeichen5 StR 670/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Beschuldigte nicht persönlich zur Hauptverhandlung erscheinen muss. Stattdessen kann er über Bild- und Tonübertragung von einem Krankenhaus aus teilnehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.