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BGH, Beschluss vom 2026-04-22 - 5 StR 670/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Beschuldigte nicht persönlich zur Hauptverhandlung erscheinen muss. Stattdessen kann er über Bild- und Tonübertragung von einem Krankenhaus aus teilnehmen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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