BGH, Beschluss vom 2023-11-07 - 5 StR 291/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum07.11.2023
- Aktenzeichen5 StR 291/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten, also seine Überprüfung des Urteils, nicht zulässig war. Das vorherige Urteil vom Landgericht bleibt bestehen, da es keine Fehler zuungunsten des Angeklagten gab.
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