BGH, Beschluss vom 2023-10-24 - VI ZR 114/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.10.2023
- AktenzeichenVI ZR 114/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die sofortige Beschwerde einer Klägerin gegen eine frühere Entscheidung unzulässig ist. Sie hatte um die Beiordnung eines Notanwalts und eine Fristverlängerung gebeten, beides wurde abgelehnt.
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