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BGH, Beschluss vom 2023-11-20 - 5 StR 333/23

In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde eine Revision gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Lübeck abgewiesen. Es gab keinen Rechtsfehler, der zum Nachteil der Einziehungsbeteiligten führte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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