BGH, Beschluss vom 2026-04-15 - 1 StR 63/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.04.2026
- Aktenzeichen1 StR 63/26
In diesem Fall hat ein Landgericht eine Revision (Überprüfung des Urteils) als unzulässig verworfen, weil die Angeklagte nicht rechtzeitig eine Begründung für ihre Revision eingereicht hat. Das Revisionsgericht hat den Antrag auf Entscheidung abgelehnt, weil die Frist versäumt wurde.
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