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BGH, Beschluss vom 2023-11-14 - 2 StR 292/23

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Berufung eines Angeklagten abgewiesen, aber entschieden, dass die Zeit, die er in Spanien in Auslieferungshaft verbracht hat, auf seine Strafe angerechnet wird. Es gab rechtliche Bedenken hinsichtlich der Strafhöhe, aber der BGH geht davon aus, dass das Landgericht die Strafe nicht zu gering bemessen hätte.

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