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BGH, Beschluss vom 2026-05-05 - 5 StR 55/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter, der mit Cannabis gehandelt hat, nicht in vollem Umfang für die Einnahmen aus seinen Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Ein Teil des Geldes, das er einziehen wollte, wurde für nicht rechtmäßig erachtet.

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