Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe durch das nach Revision wiederbefasste Erstgericht trotz Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.12.2023
- Aktenzeichen2 StR 446/23
In diesem Urteil wurde das vorherige Urteil gegen eine Angeklagte aufgehoben, die wegen Urkundenfälschung und Drogenbesitz verurteilt wurde. Die Angeklagte hatte Revision eingelegt, weil die Strafzumessung nicht richtig begründet wurde, nachdem ein Strafschärfungsgrund weggefallen war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl