Bandenabrede durch in wechselnder Beteiligung ohne vorherige Tatplanung spontan aus der Situation heraus begangene Straftaten; Zueignungsabsicht bei Wegnahme eines Behältnisses
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.11.2023
- Aktenzeichen2 StR 447/23
In diesem Urteil hat das Landgericht Köln einen Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt. Der Angeklagte und andere Beteiligte hatten sich zusammengeschlossen, um Einbruchsdiebstähle durchzuführen, jedoch wurde einige Taten als nicht ausreichend konkret zur Bandenabrede angesehen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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