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BGH, Beschluss vom 2026-06-02 - 5 StR 115/26

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zeit, die der Angeklagte in Spanien in Auslieferungshaft verbracht hat, vollständig auf seine Strafe angerechnet wird. Es gab keine Fehler im vorherigen Urteil, die zu seinen Lasten führten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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