BGH, Beschluss vom 2024-01-10 - 1 StR 444/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.01.2024
- Aktenzeichen1 StR 444/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg abgelehnt wurde. Der Angeklagte muss die Kosten für sein Rechtsmittel sowie die Aufwendungen der Nebenkläger tragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl