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BGH, Beschluss vom 2026-06-17 - 5 StR 212/26

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, was bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landgerichts Dresden bestehen bleibt. Es gab keinen Rechtsfehler, der dem Angeklagten schadet, und er muss die Kosten für das Rechtsmittel tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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