BGH, Beschluss vom 2026-06-03 - 4 StR 97/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.06.2026
- Aktenzeichen4 StR 97/26
In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Nebenklägers gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund unbegründet ist. Der Angeklagte wurde von schweren Vorwürfen, wie sexuellem Missbrauch und Herstellung kinderpornographischer Inhalte, freigesprochen.
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