BGH, Beschluss vom 2026-06-17 - 5 StR 269/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.06.2026
- Aktenzeichen5 StR 269/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag einer Nebenklägerin, nach Ablauf einer Frist zur Begründung ihrer Revision wieder in den vorherigen Stand versetzt zu werden, nicht zulässig ist. Die Nebenklägerin hatte die Frist verpasst, weil ihre Anwältin die Frist nicht notiert hatte.
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