BGH, Beschluss vom 2023-09-05 - 6 StR 380/23
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum05.09.2023
- Aktenzeichen6 StR 380/23
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei einem Angeklagten die Einziehung von bestimmten Gegenständen, die bei seinen Bandendiebstählen verwendet wurden, nicht notwendig ist. Der Angeklagte wurde dennoch verurteilt und muss die Kosten seines Rechtsmittels tragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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